1.Allgemeines
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden mit der Auftragserteilung anerkannt und haben Vorrang vor etwa bestehenden Einkaufsbedingungen des Käufers. Mündliche Nebenabreden werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Montageleistungen gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen.  

2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Aufträge und Vereinbarungen jeder Art werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Im Hinblick auf die technische Entwicklung behalten wir uns Veränderungen an Modellen und Zeichnungen sowie Abweichungen von Katalogangaben und Abbildungen vor. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen und Abbildungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dazu bedarf es unserer ausdrücklichen Genehmigung in schriftlicher Form. Die vertraglich geschuldeten Eigenschaften der Kaufsache richten sich ausschließlich nach unserer Produktbeschreibung und den schriftlichen Vereinbarungen. Einseitig vom Käufer geäußerte Vorstellungen bleiben ebenso außer Betracht wie Werbeaussagen und sonstige öffentliche Äußerungen von uns oder eines unserer Gehilfen. Modelle, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen für die Ausführung eines Auftrags bleiben, auch wenn wir einen Anteil der Kosten berechnen, stets unser Eigentum.

3. Preise 
Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Verpackung wird gesondert berechnet und nur bei frachtfreier Rücksendung entsorgt. Eine Preisangleichung an die am Tage der Lieferung geltenden Materialpreise und Tariflöhne müssen wir uns vorbehalten.

4. Lieferung 
Liefertermine sind als ungefähre Zeitangabe zu betrachten. Schriftlich bestätigte Lieferzeiten gelten erst von der völligen Klarstellung des Auftrags an und nicht vor der Beibringung der durch uns zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder – bei Lieferung ab Werk – dessen Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der geschuldeten Vorstellungen des Käufers voraus. Ereignisse, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Störungen im Betrieb, Montagebehinderungen, ungenügende Zufuhr von Rohstoffen und sonstigen Zulieferungen berechtigen uns, nach unserer Wahl, zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche gegen uns erwachsen. Teillieferungen behalten wir uns vor. Der Vertrag verpflichtet den Käufer zur Abnahme der vollen Warenmengen. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Auftragsmenge, insbesondere bei Sonderanfertigungen, begründen keine Verzugs- oder Rücktrittsrechte.

5. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
Verpackungsart, Versandart und Versandweg werden durch uns bestimmt, falls nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung erfolgt ab Werk, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unser Werk verlassen hat. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Zahlung und Zahlungsverzug 
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Der Mindestauftragswert beträgt 250,- €. Ist eine Abrechnung und Zahlung in ausländischer Währung vereinbart, gilt folgende Währungsgleitklausel: verschlechtert sich das Verhältnis der ausländischen Währung gegenüber dem € um mehr als 2% zwischen Angebotsabgabe und Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, die Angebotssumme in € zu dem Kurs umzurechnen, der zum Angebotszeitraum gegolten hat. Die Rechnung wird auf Basis dieser so ermittelten Preise gestellt, die vom Käufer dann in ausländischer Währung zu dem Kurs zu bezahlen ist, der zum Zahlungszeitpunkt gilt. Bei Montage- und Großaufträgen behalten wir uns folgende Zahlungsweise vor: 

  • 30 % nach Eingang der Auftragsbestätigung 
  • 30 % nach Lieferung
  • 30 % bei Montagestart
  • 10 % nach Einweisung bzw. Abnahme

Treten in den Vermögensverhältnissen des Käufers nach Vertragsschluss Veränderungen ein oder werden uns nach Vertragsschluss Änderungen bekannt, die uns einen Kredit gefährdet erscheinen lassen, z.B. bei Zahlungseinstellung Wechselprotest, Klage gegen den Käufer wegen Nichtzahlung fälliger Forderungen, sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf die vorher getroffenen Zahlungsbedingungen für bereits gelieferte Waren Sicherheiten oder sofortige Barzahlung zu verlangen. Kommt der Käufer unserem Verlangen nach Sicherheitenstellung oder Barzahlung nicht nach, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Rücksendung etwa bereits gelieferter Waren zu verlangen. Hält der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, berechnen wir ab Fälligkeit Zinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Bei Zahlungsverzug bleiben außerdem Schadensersatzansprüche vorbehalten. Vor Bezahlung fälliger Beträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet soweit der Käufer hierfür nicht Sicherheit leistet. Bei vom Verkäufer verschuldetem Ausbleiben einer fälligen Zahlung werden unsere sämtlichen offenen Rechnungen sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt 
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Es gilt der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage, ist der Käufer auf unser Verlangen zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass wir zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären müssen. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Drittwiderspruchsklage hat der Käufer zu tragen. Etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für uns vor. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren, mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen, entsteht für uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, seine Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

8. Gewährleistung
Sofern es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt, räumen wir für Mängel der Lieferung Rechte nach folgenden Absätzen und Ziffer 9 ein. Alle weiteren Ansprüche für Mängel der Lieferung sind ausgeschlossen. Weisen unsere Erzeugnisse innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung nachweislich Mängel auf, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder Gutschrift des Rechnungswerts. Für den Fall der Nacherfüllung übernehmen wir die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in angemessenem Umfang, jedoch höchstens bis zum Wert des betreffenden Erzeugnisses. Mehraufwendungen, die dadurch entstehen dass der Gegenstand an einen anderen Ort als den der Niederlassung gerbracht worden ist, an die die Lieferung erfolgte, werden nicht übernommen, es sei denn der Verkäufer wußte, dass dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Wahl durch eigene Mitarbeiter oder durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Kosten für Reparaturarbeiten Dritter die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vom Käufer beauftragt worden sind, werden nicht ersetzt. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die Ware sachgemäß behandelt wurde, keine Teile fremder Herkunft verwandt und keine Eingriffe durch den Käufer oder Dritte vorgenommen wurden. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die Infolge von Einflüssen der Witterung, chemischer oder elektrischer Art oder infolge anderer außergewöhnlicher Natureinflüsse entstanden sind. Dies gilt auch für fehlerhafte oder unzureichende Angaben über die beabsichtigten Betriebsbedingungen, wie z.B. Medium, Verunreinigungen des Mediums, Temperatur und Druck. Für normale Abnutzung insbesondere der Verschleißteile leisten wir keine Gewähr. Vom Käufer während der Montage veranlasste Änderungen, auch wenn sie durch unsere Monteure vorgenommen werden befreien uns von der Gewährleistung, ebenso wie jede Nichteinhaltung der Vertrags- und Zahlungspflichten. Für von Unterlieferanten hergestellte Gegenstände, die von uns verwendet wurden, werden wir durch Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche an den Käufer frei, es sei denn dass diese nicht durchsetzbar sind. Für Austauschteile gelten die Gewährleistungsbestimmungen sinngemäß Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Mängelrügen innerhalb des vorstehend genannten Rahmens werden nur anerkannt wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware, bei zunächst nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Kenntniserlangung durch schriftliche Erklärung geltend gemacht werden. Beanstandungen der Menge werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Erhalt der Sendung schriftlich vorgebracht werden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht umfasst auch Bedienungs- und Montageanleitungen. Haben wir nach Mustern, Zeichnungen oder Modellen des Käufers zu liefern, so übernimmt der Käufer uns gegenüber die Gewähr, dass die nach seinen Vorlagen gefertigten Gegenstände gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Untersagt uns ein Dritter unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht die Herstellung oder Lieferung der Gegenstände, so sind wir, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, die Herstellung oder Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Entstehen uns in einem solchen Fälle aus der Verletzung oder der Geltendmachung eines Schutzrechts durch Dritte Schäden, so hat der Käufer dafür Ersatz zu leisten bzw. uns von daraus erwachsenden Schäden freizustellen. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

9. Sonstige Ansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus culpa in contrahendo sowie aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch wenn der Schaden durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

10. Annahme, Abruf, Rücktrittsrecht 
Auf Abruf gekaufte Waren sind binnen eines Monats nach Aufforderung anzunehmen. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Das Gleiche gilt, wenn aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, versandfertige Waren nicht versendet werden können. Befindet sich der Käufer trotz Fristsetzung weiter im Annahmeverzug, befindet er sich mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug oder begeht der Käufer eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung des Schadensersatzes berechtigt.

11. Teilweise Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung des Kaufvertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Viernheim in Hessen. Gerichtsstand ist Lampertheim in Hessen. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Für das gesamte Rechtsverhältnis zum Käufer gilt deutsches Recht. Ergänzend zu den AGB gilt das HGB und BGB.